Was keinen Preis hat, hat in der Marktwirtschaft keinen Wert.
Kosten
Auch wir können unseren Mandanten unsere Beratungsleistungen nicht kostenlos anbieten – faire Preise aber sind für uns selbstverständlich.
Unsere Kanzlei rechnet je nach Komplexität und Umfang des Einzelfalls entweder nach der gesetzlichen Gebührenordnung (RVG) oder mittels Honorarvereinbarung ab.
Unsere Leistungen rechnen wir im Normalfall nach der nach der gesetzlichen Gebührenordnung (RVG) ab.
In Ausnahmefällen vereinbaren wir mit Ihnen ein Zeithonorar, soweit dieses sachlich und nach dem Wert der Angelegenheit angemessen ist und keine Abrechnung nach der Gebührenordnung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
Gleichzeitig können wir mit Ihnen aber auch ein der Bedeutung des Falles angemessenes Pauschalhonorar vereinbaren. Dieses wird nur bei evidentem Missverhältnis zu unserem tatsächlichen Arbeitsaufwand nach oben oder unten angepasst.
Bitte beachten Sie, dass die Vereinbarung eines Erfolgshonorars ebenso wie die kostenlose Beratung nach den Bestimmungen der Bundesrechtsanwaltsordnung nicht erlaubt ist.
Auf Wunsch erstellen wir selbstverständlich vorab eine Abschätzung der voraussichtlich entstehenden Kosten.
Besitzen Sie eine Rechtsschutzversicherung und ist der Versicherungsfall eingetreten, bemühen wir uns für Sie um die Deckungszusage und rechnen dann bei Ihrer Versicherung ab.
Sofern persönliche Voraussetzungen vorliegen, beantragen wir für Sie gegen Erstattung der einmaligen Pauschale von 20 Euro eine Beratungskosten- oder Prozesskostenhilfe.
Und damit Sie immer wissen, womit Sie rechnen müssen, lesen Sie das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) https://www.ra-info.de/rcberechnungen/tblubrechn/kostentabelle.aspx. Sollte jedoch etwas unklar sein, beraten wir Sie gerne. Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns einfach für weitere Informationen.
Wir sind da, um Ihnen zu helfen!
Sollten Sie Ihr persönliches Anliegen hier nicht wiederfinden, kontaktieren Sie uns doch einfach telefonisch (0049) (0) 211 2304470 oder per Kontaktformular.